Frau im Homeoffice am Schreibtisch WVK

Versicherungsschutz im Homeoffice

WVKAllgemein Hinterlasse uns einen Kommentar

Sehr viele Personen arbeiten im Zuge des aktuellen Corona-Lockdowns von Zuhause aus. Aber wie ist es um den Versicherungsschutz im Homeoffice bestellt?

Gesetzliche Unfallversicherung

Auch das Arbeiten von Zuhause aus fällt grundsätzlich unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Gefahr steckt hierbei aber im Detail: Denn Tätigkeiten des Alltages (z. B. Kaffee holen) fallen meist nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Entsteht also nach einem Treppensturz o. Ä. ein bleibender Schaden, so darf man nicht mit entsprechenden Versorgungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung rechnen.

In der Vergangenheit haben mehrere Gerichtsurteile immer wieder gezeigt, dass solche alltäglichen Dinge im Homeoffice deutlich privater gewertet werden, als dies im Betrieb der Fall wäre. Daher ist eine private Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung – nicht nur für das Homeoffice, sondern für alle weiteren Unfälle in der Freizeit.

Firmen-Elektronik im Homeoffice

Homeoffice ohne Technik ist für die meisten nicht vorstellbar. Die Technik gehört in der Regel aber dem Arbeitgeber und dient der beruflichen Tätigkeit. Eine Hausratversicherung übernimmt zwar grundsätzlich auch den Schutz für fremdes, geliehenes Eigentum – aber auch nur dann, wenn es dem (privaten!) Haushalt dient.

Das ist bei den Arbeitsgeräten nicht der Fall.
Hier lohnt sich ein Blick in den Hausratvertrag, da viele neue Tarife auch beruflich genutzte Geräte bis zu einer Entschädigungsgrenze mitversichern.

Über den Autor

WVK

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert