Die italienischen Behörden fordern Haftpflichtschutz, der für Personenschäden aufkommt, die man Dritten während des Skifahrens zufügt. Wer ohne Schutz auf die Piste geht, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro. Im Grunde kein Problem für die Privathaftpflicht. Der Geltungsbereich deckt auch Italien, und Skifahren im Urlaub ist eine mitversicherte Tätigkeit. Versicherungsschutz? Haken dran! Die Nachweispflicht bleibt das Problem: Wie …