Nehmen wir an, man besitzt ein fünf Jahre altes Auto, das verkauft werden soll. Auf die Anzeige hin melden sich mehrere Kaufinteressenten, von denen die erste zu einem Besichtigungstermin kommt. Nach dem positiven ersten Eindruck möchte die potenzielle Käuferin gerne eine Probefahrt machen, um den Wagen auch in Aktion zu erleben. Doch wie sieht es nun mit dem Versicherungsschutz aus, falls es während der Fahrt zu einem Schaden kommt?
Schäden beim Unfallgegner sind grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung gedeckt, sofern das Fahrzeug noch angemeldet ist. Schäden am eigenen Fahrzeug sind der Vollkaskoversicherung zuzuordnen. Bei einer Probefahrt haftet allerdings die mögliche Käuferin und müsste für anfallende Mehrkosten aufkommen. Hier ist es hilfreich, dass vor der Probefahrt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käuferin getroffen wird, wer für welche Schäden aufkommt – besonders im Hinblick auf eine Rückstufung der Versicherung oder einen Selbstbehalt im Schadensfall. Ferner ist es wichtig zu prüfen, ob der aktuelle Kfz-Versicherer Versicherungsschutz für Probefahrten möglicherweise ausgeschlossen hat. Durch eine Information an den Versicherer, dass eine Probefahrt mit dem Fahrzeug vorgesehen ist, ersparen Sie sich im Ernstfall viel Geld und Ärger.
Checkliste für Ihren Autoverkauf:
• Fahrerlaubnis des potenziellen Käufers zeigen lassen
• Vereinbarung über Probefahrt schriftlich fixieren
• Gegebenenfalls Versicherer über Probefahrt informieren
• Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrags mit Datum und Uhrzeit der Übergabe
• Fahrzeugpapiere und Kaufpreis austauschen
• Versicherer über Verkauf informieren, falls das Fahrzeug nicht selbst abgemeldet wird/wurde
Wir stehen gerne bei Fragen zum Versicherungsschutz in Fällen wie dem vorgenannten oder ähnlichen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!