Die italienischen Behörden fordern Haftpflichtschutz, der für Personenschäden aufkommt, die man Dritten während des Skifahrens zufügt. Wer ohne Schutz auf die Piste geht, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro.
Im Grunde kein Problem für die Privathaftpflicht. Der Geltungsbereich deckt auch Italien, und Skifahren im Urlaub ist eine mitversicherte Tätigkeit. Versicherungsschutz? Haken dran!
Die Nachweispflicht bleibt das Problem: Wie man den vorhandenen Schutz nachweisen kann, ohne ständig seine Police mitführen zu müssen? – Eine offizielle Bestätigung des Versicherers.
Nach den ersten Rückmeldungen der von uns angefragten Haftpflichtversicherer ist die Erstellung eines entsprechenden Nachweises auf Anforderung nicht die große Hürde. Wer sich rechtzeitig kümmert, wird diesen erhalten.
Wir stehen bei Fragen rund um den Versicherungsschutz gerne zur Verfügung. Sollten Sie einen Nachweis für ihren Skiurlaub benötigen, so sprechen Sie uns jederzeit an!