Gefahren lauern überall – sowohl im Privaten, wie auch im Berufsleben. Beamtenanwärter stehen in einem besonderen Dienstverhältnis und müssen deshalb auch bei der Wahl des eigenen Versicherungsschutzes auf eigene Besonderheiten achten.
Besonderes Augenmerk sollte also auf diese Bereiche gelegt werden:
Krankenversicherung
Privat versichern oder gesetzliche Krankenversicherung? Meistens fällt die Entscheidung zugunsten der „Privat Versicherten“, da durch die Beihilfeansprüche Ihr Dienstherr im Krankheitsfall bis zu 50% der Kosten übernimmt. Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen solchen Beihilfeanspruch nicht.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Beamte können zwar Dienstunfähig werden, aber grundsätzlich noch berufsfähig sein. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne expliziten Einschluss einer Dienstunfähigkeitsabsicherung bietet daher keinen optimalen Schutz. Bereits während der Anwärterzeit macht eine vollwertige Absicherung Sinn.Denn einerseits werden mit steigendem Alter die Prämien teurer und andererseits ist in jungen Jahren der Gesundheitszustand oft besser – und somit der Versicherungsschutz leichter zu bekommen.
Diensthaftpflicht
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern haften Beamte für Schäden, die in Ausübung ihres Dienstes verursacht wurden – und zwar persönlich und in unbegrenzter Höhe! Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung mit integrierter Diensthaftpflichtversicherung zum Schutz vor dienstrechtlichen Haftungs- und Kostenrisiken die wichtigste Versicherung überhaupt.
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