Messestand mit vielen Besuchern Messe- und Ausstellungsversicherung

Messe- und Ausstellungsversicherung, Unterwegs gut abgesichert!

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Um seine Produkte oder Dienstleistungen einem großen Kreis potentieller Neukunden vorstellen zu können, ist der Besuch von Messen und Ausstellungen ein häufig genutzter Weg. Für einen Messestand können je nach Ausführung schnell hohe Summen an Ausstellungsgütern und Einrichtung zusammenkommen.

An dem Standort kommt das Hab und Gut in der Regel nur mit einer begrenzten Anzahl von Personen in Kontakt. Auf dem Messegelände sind es ungleich mehr „potentielle Schädiger“ und auch sonst weicht die Risikosituation dort von ihrer gewohnten ab (Witterung, Lage, etc.).

Der Schutz über eine spezielle Messe- und Ausstellungsversicherung empfiehlt sich daher. Nicht wenige Messeveranstalter verlangen inzwischen sogar den Nachweis, dass eine solche besteht.

Eine Messe- bzw. Ausstellungsversicherung bietet sich für alle Betriebe und Freiberufler an, die sich national oder international auf Messen oder Ausstellungen präsentieren.

Schadenbeispiele aus der Praxis:

  • Diebstahl

Gegen Mittag befindet sich nur noch ein Mitarbeiter als Notbesetzung am Stand. Als dieser durch ein Gespräch mit einem Interessenten abgelenkt ist, nutzt ein anderer Besucher wohl die Gelegenheit und entwendet unbemerkt ein Laptop und einen kleinen Karton mit Produktmustern

  • Unfall

Alles für den Messestand soll in einer Fuhre mit einem der Firmentransporter angeliefert werden. Auf der Autobahn platzt einer der Reifen. Das Fahrzeug lässt sich trotz intensiver Bemühungen des Fahrers nicht mehr kontrollieren und schaukelt sich auf, bis es zum Überschlag kommt. Die beiden Insassen kommen mit leichten Verletzungen davon. Viele Teile der Ladung (z. B. große Bildschirme, Schaukästen…) nehmen allerdings Schaden.

  • Beschädigung

Am Messestand ist ein sehr großer Bildschirm aufgehängt, auf dem eine Präsentation in Dauerschleife abgespielt wird. Einer der Messebesucher stößt offenbar so unglücklich an das Gerät, dass sich eine der Halterungen löst. Der Bildschirm fällt auf den Fliesenboden und bricht. Ein Ersatzgerät vom Hauptsitz wird mit einem Expressdienst angeliefert.

Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Auch anfallende Kosten (z. B. Aufräumungskosten) fallen mit unter den Deckmantel des Versicherungsschutzes.

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