Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den geschäftlichen Erfolg in einer Firma. Mit einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung erhöht sich die Attraktivität als Arbeitgeber und schützt den Betrieb und die Mitarbeiter vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls – und das zu besonders attraktiven Konditionen.
Die Absicherung über die Berufsgenossenschaft greift in der Regel bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent. Neben zahlreichen Leistungseinschränkungen fehlt es zudem oftmals an der Möglichkeit, den Versicherungsschutz sinnvoll individuell zu gestalten. Bei einer Gruppenunfallversicherung sieht das ganz anders aus: Die Absicherung kann mit einem hohen Maß an Flexibilität auf die ganz konkreten Wünsche zugeschnitten werden – sowohl in Bezug auf die versicherten Personen (namentlich genannte Einzelpersonen oder auch ganze Personengruppen ohne Namensnennung) als auch hinsichtlich der gewünschten Leistungen, wie beispielsweise finanzielle Entschädigung bei Invalidität, Tod, Krankenhausaufenthalt oder Ersatz von Bergungskosten.
Eine Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen interessant. Auch kleine Firmen können von diesen Tarifen profitieren, denn oft ist eine Absicherung schon ab drei Personen möglich. Geeignete Personenkreise sind zum Beispiel:
• Firmeninhaber
• Mitarbeitende Angehörige
• Sonstige Angehörige, z. B. Kinder (je nach Tarif)
• Arbeiter
• Auszubildende
• Geringfügig Beschäftigte
Wenn Ihr Interesse geweckt sein sollte und Sie mehr über die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten erfahren möchten, dann sprechen Sie uns gerne darauf an.