Ab dem 1. April startet die neue Jagdsaison.
Passionierte Jäger tragen eine große Verantwortung, denn selbst bei größter Umsicht und Sorgfalt passieren Unfälle und Schäden entstehen. Beispielsweise beim Gebrauch der Schusswaffe, wenn hierbei andere Personen verletzt werden, wenn der Jagdhund einen Menschen verletzt oder wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt.
Die Jagdhaftpflichtversicherung hält im Schadenfall den Rücken frei, zahlt bei berechtigten Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Versicherungsschutz gilt auch für Jagdpächter, Jagdveranstalter, Förster, Forstbeamte, Forst- und Jagdaufseher sowie Jagdfalkner.
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